Mögliche neue Ausnahmen von der Immobiliensondersteuer P
Nach den heftigen Reaktionen der Bevölkerung, der Kommunen, mehrerer Abgeordneter und der Gewerkschaften gegen die Immobiliensondersteuer, die über die Stromrechnungen eingezogen wird, denkt die Regierung nun offenbar darüber nach, bei krassen Fehlberechnungen Kulanz zu zeigen und den Strom nicht abschalten zu lassen. Außerdem will man möglicherweise den Kreis der Härtefälle ausweiten, die davon ausgenommen werden sollen. Bislang gab es lediglich für eingetragene Arbeitslose, körperlich Schwerbehinderte und Personen, die letztere versorgen müssen, den niedrigsten Satz von 50 Cent pro Quadratmeter. Nun sollen eventuell sehr alte Menschen, Kranke und Haushalte, die unter dem Existenzminimum leben, von der Steuer befreit werden bzw. nur den Niedrigsatz zahlen müssen. Weiterlesen ...