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Siemens-Affäre: Staatsanwaltschaft erneuert Bestechungsvorwurf Tagesthema

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Unser Archivfoto (© Eurokinissi) entstand im Juni 2009, als Prozessakten der Siemensaffäre im Athener Gerichtshof „Dikastiria tis Evelpidon“ transportiert wurden. Unser Archivfoto (© Eurokinissi) entstand im Juni 2009, als Prozessakten der Siemensaffäre im Athener Gerichtshof „Dikastiria tis Evelpidon“ transportiert wurden.

Griechenlands Justiz will erneut gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden von Siemens-Hellas Michalis Christoforakos und gegen andere Entscheidungsträger aktiv werden. Der Vorwurf beläuft sich auf Bestechung. Frühere Anschuldigungen wegen Bildung einer kriminellen Organisation und Betruges wurden fallen gelassen.
Einem früheren Urteil zufolge soll Christoforakos lediglich Spendengelder an die früheren Regierungsparteien Nea Dimokratia (ND) und PASOK übergeben haben.

Das Berufungsgericht kam nun zu der Auffassung, dass diese „Spendengelder“ in zweistelliger Millionenhöhe an diese Parteien das Ziel hatten, dass die Verantwortlichen unter Verletzung ihrer Pflichten zu Gunsten von Siemens entscheiden sollten. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handle es sich hierbei um aktive und passive Bestechung.
Es geht dabei um die Beschaffung des digitalen Sicherheitssystems C41 für die Olympischen Spiele 2004 in Athen. Mit diesem System können auf elektronischem Weg erstellte Informationen besser kontrolliert und verarbeitet werden. Die Übernahme dieses Systems gestaltete sich damals als recht schwierig; die öffentliche Hand in Griechenland weigerte sich aufgrund von Fehlern mehrfach, das System entgegen zu nehmen. Der Vertrag musste wiederholt abgeändert werden.
Dem verantwortlichen Staatsanwalt zufolge sollen Christoforakos in seiner damaligen Eigenschaft des Vorstandsvorsitzenden von Siemens sowie weitere 17 Handlungsträger griechische Entscheidungsträger bzw. Beamte bestochen haben, damit das deutsche Unternehmen in Hellas – in diesem Falle als Subunternehmer – aktiv werden konnte. Zu den Mitangeklagten gehören die ehemaligen Topmanager von Siemens Jörg Michael Kutschenreuter und Reinhard Herbert Siekaczek.
Was Christoforakos betrifft, so besitzt er sowohl die griechische als auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Seit 2009 hält er sich in Deutschland auf, vermutlich um sich dem Zugriff der griechischen Justiz zu entziehen. Athen hatte damals einen internationalen Haftbefehl gegen ihn beantragt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte diesen jedoch abgelehnt und entschieden, dass Christoforakos nicht an Griechenland ausgeliefert werden darf.
Der frühere Untersuchungsrichter in der Siemens-Affäre Nikos Zagorianos musste sich im Fall Christoforakos wegen Amtsmissbrauch verantworten. Vorgeworfen wird ihm u. a. es versäumt zu haben, den früheren Siemens-Manager auch für die Jahre 2007 und 2008 wegen Bestechung zu belangen.

(Griechenland Zeitung/eh)

 

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