Im Parlament wird noch in dieser Woche über den gesetzlichen Rahmen zum Schutz des Erstwohnsitzes vor Zwangsversteigerungen abgestimmt. In einer dazu in der Volksvertretung eingereichten Gesetzesnovelle ist festgehalten, dass der Wert der jeweiligen Immobilie nicht die Obergrenze von 270.000 Euro übersteigen darf.
Das Einkommen des Besitzers darf nicht höher als 12.500 Euro im Jahr sein; für Ehepaare darf dieses die Grenze von 21.000 Euro nicht übersteigen, für jedes Kind, das in der Familie lebt, wird die Einkommensgrenze jeweils um 5.000 Euro erhöht. Der Wert weiterer Immobilien, die im Besitz der betreffenden Familien sein können, darf bei nicht mehr als 80.000 Euro liegen. Was Bankeinlagen, Schmuck oder Wertmetalle betrifft, so wurde die zulässige Obergrenze hier auf 15.000 Euro festgelegt.
Auch viele Unternehmer können von dieser Gesetzesänderung profitieren, da die in ihrem Besitz befindlichen Immobilien mit einer Obergrenze von bis zu 180.000 Euro unter den gesetzlichen Schutz vor eventuellen Zwangsversteigerungen fallen, falls der aufgenommene Kredit nicht bedient werden kann.
Eingereicht worden ist die Gesetzesnovelle am Dienstagabend im Parlament. Darüber abgestimmt wird bis Ende der Woche.
Das Gesetz über den Schutz von Erstwohnsitzen ist Teil einer Vereinbarung mit den internationalen Geldgebern. Vorangegangen sind mühsame Verhandlungen zwischen Mitgliedern der griechischen Regierung mit Vertretern der Banken und der europäischen Partner.
Die Einigung in diesem Bereich ist die Voraussetzung für die Vergabe einer Milliardenrate an Athen. Ob sie dafür tatsächlich Grünes Licht geben, darüber wollen die Mitglieder der Eurogruppe am 5. April entscheiden.
Das Gesetz soll im Zeitraum zwischen dem 20. April und dem 31. Dezember im Zeitraum in Kraft treten. (Griechenland Zeitung / eh)