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Im Parlament wird noch in dieser Woche über den gesetzlichen Rahmen zum Schutz des Erstwohnsitzes vor Zwangsversteigerungen abgestimmt. In einer dazu in der Volksvertretung eingereichten Gesetzesnovelle ist festgehalten, dass der Wert der jeweiligen Immobilie nicht die Obergrenze von 270.000 Euro übersteigen darf.

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„Wir werden die Griechen nicht obdachlos machen!“ Mit diesem Satz brachte die Panhellenische Polizistenvereinigung (POASY) ihre ablehnende Haltung gegen die Pläne der griechischen Regierung zum Ausdruck, Wohnungen und sonstige Immobilien von Bürgern zu versteigern, die in einen Zahlungsrückstand gegenüber der öffentlichen Hand oder den Banken geraten sind. Anlass für diese Erklärung war eine Order, wonach Polizisten künftig vor allem die Büros von Notaren bewachen sollen.

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Die vergebenen Kredite, die nicht mehr rechtzeitig bedient werden können, beliefen sich bis Juni 2012 auf 57 Mrd. Euro. Einer von fünf vergebenen Wohnbaukrediten ist mit mindestens drei Monaten im Rückstand. Bei den Konsumkrediten ist es sogar einer von drei. Um überschuldete Immobilieneigentümer zu schützen, brachte die Regierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf im Parlament ein, wonach Zwangsversteigerungen bis Ende 2013 teilweise ausgesetzt werden.
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