Das Innenministerium veröffentlichte am Mittwoch (4.12.) eine Bekanntmachung über eine Gesetzesnovelle, die das Wahlrecht der Auslandsgriechen an ihrem Wohnort im Ausland regeln soll. Angewendet werden soll dieses für National- sowie Europawahlen und Referenden.
Damit das Gesetz verabschiedet werden kann, wird eine Mehrheit von mindestens 200 der 300 Parlamentarier benötigt. Die sechs im Parlament vertretenen Parteien haben sich bereits im Vorfeld darauf geeinigt, dass die Wähler persönlich an einer Urne ihre Stimme abgeben müssen, ein System für eine Briefwahl wurde abgelehnt. Aufgestellt werden die entsprechenden Wahlurnen in Botschaften, Konsulaten und an Orten, wo die griechische Diaspora vertreten ist. Damit eine Urne aufgestellt werden kann, müssen sich zuvor mindestens 40 Wähler per Internetplattform, die noch eingerichtet werden muss, anmelden. Ein Recht darauf haben Griechen, die in den vergangenen 35 Jahren mindestens zwei Jahre in Griechenland gelebt haben. Wer älter als 30 Jahre ist, muss das mit einer entsprechenden Steuererklärung belegen können.
Diese Gesetzesnovelle wurde am Montag im Parlament eingebracht, sie soll in der nächsten Woche verabschiedet werden. (Griechenland Zeitung / eh)