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Griechenland wegen Anwendung der Scharia verurteilt Tagesthema

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Unser Archivfoto (© Eurokinissi) ist 2004 in Thrakien entstanden. Unser Archivfoto (© Eurokinissi) ist 2004 in Thrakien entstanden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Griechenland wegen der Anwendung des islamischen Rechtssystems (Scharia) verurteilt. Konkret geht es um den Fall der heute 68jährigen Mola Sali aus der nordgriechischen Stadt Kommotini. Sie gehört der muslimischen Gemeinde Thrakiens an. Sali hatte mit ihrem Ehemann vereinbart, dass im Todesfall eines der beiden Partner der eine den anderen beerben werde. Ein entsprechendes Testament hat das Ehepaar notariell unterzeichnet. 

Nachdem der Ehemann der Frau, die kinderlos geblieben ist, jedoch verstorben war, klagten dessen beide Schwester vor einem griechischen Gericht. Sie bezogen sich auf die Scharia, die in Thrakien noch für die muslimische Gemeinde galt. Als stärkste juristische Karte zitierten die Anwälte der Klägerseite den Vertrag von Sèvres vom 10. August 1920 und denjenigen von Lausanne vom 24. Juli 1923. Diese sehen u. a. die Beibehaltung des islamischen religiösen Rechtes der muslimischen griechischen Staatsbürger vor. In Thrakien leben sowohl türkischstämmige Griechen, als auch Pomaken und Roma, die dieser Gemeinde angehören.
Das Gericht hatte 2011 das Anliegen der beiden Schwestern in erster Instanz abgelehnt. Das Landeshöchstgericht, der Areopag, gab ihrem Antrag auf Erbschaft aber schließlich statt. Sali, die Ehefrau des Verstorbenen konnte deshalb nur drei Viertel des Besitzes ihres Mannes erben. Daraufhin wandte sie sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser hat Griechenland aus zwei Gründen verurteilt: Einerseits wegen des Verstoßes am Grundsatz der Nichtdiskriminierung, andererseits wegen Verletzung des Eigentumsrechts.
In einer Mitteilung stellte das griechische Justizministerium fest, dass es sich um einen Fall handle, der die Jahre 2008 bis 2013 betreffe. 2018 habe ein neues Gesetz das griechische Parlament passiert. Dieses sieht vor, dass die muslimische Gemeinde Thrakiens in vereinzelten Fällen das Recht habe, selber zu entscheiden, ob sie die Scharia oder die nationale griechische Gesetzgebung anwenden wollen. (Griechenland Zeitung / eh)

 

 

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