Dänemark darf den Begriff „Feta“ nicht mehr für Käse verwenden, der in diesem Land hergestellt und in Nicht-EU-Länder exportiert wird. Das geht aus einem Urteil des EU-Gerichtshofs hervor.
In der Entscheidung wird daran erinnert, dass Feta im Jahr 2002 als Erzeugnis mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.) eingetragen wurde und die Bezeichnung „Feta“ nur für Käse verwendet werden darf, der in dem abgegrenzten geografischen Gebiet Griechenlands und gemäß den für das Erzeugnis geltenden einschlägigen Spezifikationen hergestellt wird. Die Europäische Kommission hatte auf Initiative Zyperns und Griechenlands im Jahr 2019 Klage gegen Dänemark erhoben, da das Land keine Maßnahmen ergriff, um die Verwendung der Bezeichnung „Feta“ für im Land hergestellten und in Drittländer exportierten Käse zu unterbinden. Dänemark argumentierte, dass die Verordnung nur für Produkte gelte, die innerhalb der Union verkauft werden, und nicht für Ausfuhren in Drittländer. Kopenhagen gestand indirekt ein, dass es nichts unternahm, um die Verwendung der Bezeichnung „Feta“ durch ihre inländischen Erzeuger zu verhindern. Der Gerichtshof stellte gleichzeitig fest, dass Dänemark nicht gegen seine Verpflichtungen, die sich aus dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit gemäß Artikel 4 Absatz 3 ableiten, verstoßen hat. (GZmim)