Am 8. und 15. Oktober finden in Griechenland die Kommunal- und Regionalwahlen statt, wobei Vertreterinnen und Vertreter auf kommunaler und regionaler Ebene gewählt werden. Daran beteiligen dürfen sich auch Bürger anderer EU-Staaten, die in Griechenland leben.
Ein dafür nötiger Eintrag ins Wählerverzeichnis ist bis zum 30. Juni möglich. Legen Sie der zuständigen Behörde – in der Regel die Abteilung „Dimotologio“ im Rathaus – ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vor, um ihre Identität zu bestätigen. Darüber hinaus wird ein Nachweis benötigt, dass Sie in Griechenland registriert sind. Das kann Ihre Ausländerkarte oder ein Ausdruck ihrer Strom- oder Telefonrechnung sein. Nachdem sichergestellt worden ist, dass Sie wahlberechtigt sind, erhalten Sie einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen. Diesen gilt es bis zum 30. Juni auszufüllen und abzugeben. Nach Registrierung sind Sie zum Wählen verpflichtet. Eine Ausnahme besteht für Personen über 70 Jahre und für solche, die sich am Wahltag im Ausland aufhalten. (Griechenland Zeitung / jp)