Der frühere Parlamentarier der faschistischen Partei Chryssi Avgi (CA) Nikos Michos darf das Hochsicherheitsgefängnis der mittelgriechischen Stadt Domokos bis zur Verhandlung des Falls in zweiter Instanz verlassen.
In diesem Zeitraum darf er nicht ins Ausland reisen und er muss sich zwei Mal in Monat in der Polizeistation seiner Wohngegend melden. Diese Entscheidung begründete das Gericht mit dem schwer angeschlagenen Gesundheitszustand des Haftinsassen. Außerdem erklärte sein Rechtsanwalt, dass Michos mit Blick auf die von ihm begangenen Taten Reue gezeigt habe; verurteilt worden war er wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation zu sechs Jahren Freiheitsentzug.
Die CA, die zwischen 2012 und 2019 im Parlament vertreten war, war im Oktober 2020 per Gerichtsurteil als kriminelle Organisation eingestuft worden, was von vielen Beobachtern als eine „historische Entscheidung“ empfunden wurde.
Die Kommunistische Partei Griechenlands (KKE) kommentierte die Haftentlassung von Michos mit den Worten, dass damit „Opfer der kriminellen Aktivitäten der Nazi-Partei beleidigt werden“. Außerdem verwies die KKE darauf, dass das Gericht auch Haftentlassungsanträge anderer CA-Mitglieder positiv beschieden habe. Nun müsse man dafür kämpfen, die „Faschisten überall zu isolieren“, so die KKE. (Griechenland Zeitung / eh)