Kein Großgeschäft im Einzelhandel darf in den nächsten Wochen
sonntags geöffnet haben. Das entschied der Staatsrat, Griechenlands
höchstes Verwaltungsgericht, mit einer einstweiligen Verfügung, die
bis Anfang November rechtskräftig ist. Dann soll das Gericht
endgültig über die Gesetzmäßigkeit der Einzelhandelsreform
entscheiden, die im vergangenen Jahr auf Druck der EU und des
Internationalen Währungsfonds IWF hin das Sonntagsverkaufsverbot
aufhob – wenn auch unter strengen Auflagen und Bedingungen.
Oppositionsparteien, Gewerkschaften sowie Verbände kleinerer
Geschäfte protestierten vehement gegen die Reform und haben sie vor
Gericht angefochten. Läden und Geschäfte in touristischen Regionen
dürfen nach wie vor sonntags aufmachen.
en.
(Griechenland Zeitung / dc)