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Kein Großgeschäft im Einzelhandel darf in den nächsten Wochen sonntags geöffnet haben. Das entschied der Staatsrat, Griechenlands höchstes Verwaltungsgericht, mit einer einstweiligen Verfügung, die bis Anfang November rechtskräftig ist. Dann soll das Gericht endgültig über die Gesetzmäßigkeit der Einzelhandelsreform entscheiden, die im vergangenen Jahr auf Druck der EU und des Internationalen Währungsfonds IWF hin das Sonntagsverkaufsverbot aufhob – wenn auch unter strengen Auflagen und Bedingungen. Oppositionsparteien, Gewerkschaften sowie Verbände kleinerer Geschäfte protestierten vehement gegen die Reform und haben sie vor Gericht angefochten. Läden und Geschäfte in touristischen Regionen dürfen nach wie vor sonntags aufmachen.
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