Im griechischen Parlament begann am Montag (18.11.) eine fünftägige Debatte über eine ins Auge gefasste Verfassungsänderung.
Abgestimmt werden soll darüber am kommenden Montag, dem 25. November. Im Mittelpunkt steht vor allem das Wahlrecht der Auslandsgriechen. Alle im Parlament vertretenen Parteien sind sich darin einig, dass die im Ausland lebenden Griechen das Recht erhalten müssen, von ihrem Wohnort aus wählen zu können. Auseinander gehen die Meinungen allerdings über das konkrete Prozedere, etwa ob ein System der Briefwahl oder ob Wahllokale eingerichtet werden sollen.
Ein weiteres heikles Thema ist die Wahl des Staatspräsidenten. Bis Dato wird eine absolute Mehrheit benötigt. In der Vergangenheit wurde diese Hürde mehrfach von der Opposition genutzt, um vorverlegte Parlamentswahlen zu erzwingen. Die konservative Regierung der Nea Dimokratia unter Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis möchte eine einfache Mehrheitsregelung durchsetzen. Demnach würden künftig 151 der 300 Stimmen ausreichen, um einen neuen Staatspräsidenten zu küren.
Das dritte heikle Thema, über das in den kommenden vier Tagen debattiert wird, ist die geltende Parlamentsimmunität für die Volksvertreter. Ebenfalls debattiert wird über das Verhältnis zwischen Staat und Kirche sowie über die Religionsfreiheit.
Gültig ist die jetzige Verfassung seit 1975; sie wurde bisher dreimal geändert. 1986 wurde der Text ins Neugriechische übersetzt; vor allem aber wurden die Befugnisse des Staatspräsidenten deutlich eingeschränkt. 2001 wurden u. a. die Persönlichkeitsrechte sowie die Transparenz in der Politik aufgewertet. 2008 wurden nicht zuletzt Entwicklungsmaßnahmen auf abgelegenen Inseln oder in gebirgigen Regionen vereinfacht. (Griechenland Zeitung / eh)