In Griechenland stellt sich eine Frage der Pressefreiheit. Am Wochenende haben sich drei Journalisten der Tageszeitung „Fileleftheros“ der griechischen Justiz gestellt; am Sonntag wurden sie wieder auf freien Fuß gelassen. Vorangegangen war eine Verleumdungsanzeige durch Verteidigungsminister Panos Kammenos. Anlass dafür war die Berichterstattung des „Fileletheros“ am Freitag (21.9.). Die Überschrift auf dem Titelblatt: „Unethische Party“.
Nach Ansicht der Journalisten seien mehrere Millionen Euro in der Flüchtlingsfrage verschwendet worden. Im Mittelpunkt standen Kammenos sowie das Aufnahme- und Registrierungszentrum von Moria auf der Insel Lesbos. Letzteres gelangte in den vergangenen Wochen aufgrund der enorm schlechten Lebensbedingungen der dort lebenden Asylsuchenden immer wieder ins Blicklicht der nationalen und internationalen Presse.
Zur Rechtfertigung erklärte Kammenos, dass nicht er, sondern der stellvertretende Verteidigungsminister verantwortlich für die Vergabe von Finanzmitteln in dieser Frage gewesen sei. Außerdem würde die Vergabe dieser Gelder von mehreren Komitees streng überwacht. Sein Ministerium habe etwa 100 Millionen Euro vor allem für den Transport sowie die Verpflegung von Immigranten und Asylsuchenden aufgewendet.
Diverse Oppositionsparteien sowie Journalistenverbände fordern nun die Abschaffung eines Gesetzes. Laut dem Verfassungsrechtler und Politiker Evangelos Venizelos soll es noch aus der Zeit des griechischen Diktators Joannis Metaxas stammen, der das Land von 1936 bis 1941 regierte. Auf dieser juristischen Grundlage ist es möglich, Journalisten für veröffentlichte Texte vor den Haftrichter zu stellen. Der Verband der Redakteure der Athener Tageszeitungen (ESIEA) verweist darauf, dass dieses Gesetz wiederholt zur Anwendung gekommen sei, u. a. im Jahr 2012 unter der damaligen Regierung der konservativen Nea Dimokratia.
Aus den Reihen der Unabhängigen Griechen (ANEL), deren Vorsitzender Kammenos ist, stellte Theodoros Tosounidis fest, dass Journalisten selbstverständlich jegliches Recht hätten, Kritik zu üben; Verleumdung gehöre jedoch nicht dazu. Für veröffentlichte Texte müsse es auch die dazugehörenden Fakten geben, so Tosounidis.
Der Herausgeber von „Fileleftheros“ Thanasis Mavridis, stellte seinerseits fest, es könne nicht sein, dass in einem Land des Westens Journalisten in Haft kommen, nur weil sie ihre Arbeit machen. (Griechenland Zeitung / eh)