Wer hat Anspruch auf die Heizölzulage? P
Am Freitag wurde vom Finanzministerium der Beschluss über die Heizölzulage für den kommenden Winter ausgegeben. Demnach haben natürliche Personen Anspruch auf die Zulage für ihren Hauptwohnsitz, insofern das Gesamteinkommen für Ledige bei maximal 30.000 Euro und für kinderlose Paare bei 40.000 Euro liegt. Für jedes Kind steigt die Obergrenze um weitere 3. Weiterlesen ...