Griechenland / Deutschland. Das Tauziehen um die Auslieferung des
ehemaligen Vorstandsvorsitzenden von Siemens Hellas, Michalis
Christoforakos, geht weiter. Noch am Freitag voriger Woche hatte
das deutsche Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde
von Christoforakos stattgegeben, wonach dieser nicht ausgeliefert
werden dürfe. Begründet wurde das vor allem mit Verjährung. Am
Montag dieser Woche entschied das Oberlandesgericht München dann
einen zweiten internationalen Haftbefehl gegen den Ex-Siemens-Chef
in Griechenland positiv.
Siemens-Chef in Griechenland positiv.
Grundlage für dessen Ausstellung ist der Vorwurf des Betruges der
öffentlichen Hand in Griechenland im Umfeld der Beschaffung des
Sicherheitssystems C4I für die Olympischen Spiele in Athen 2004.
Ausgestellt worden war dieser zweite internationale Haftbefehl am
26. Juli 2009. (GZeh)