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Das Quälen und mutwillige Töten von Tieren werden in Griechenland künftig als Verbrechen geahndet und mit fünf bis zehn Jahren Haft bestraft. Außerdem drohen Geldbußen zwischen 25.000 und 50.000 Euro. Das sieht eine Gesetzesnovelle des Landwirtschaftsministeriums vor, die am Donnerstag ins Parlament eingebracht und von allen Parteien einstimmig angenommen wurde.

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Am Montagabend hat die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (ΑΑDΕ) eine gesetzliche Modifikation für Kontrollen durch Finanzbeamte dem Parlament vorgelegt.

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Tierschänder und Tierquäler werden langsam aber sicher auch in Griechenland immer stärker zur Verantwortung gezogen. In dieser Woche hat die Justiz eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro gegen einen Bürger aus Thessaloniki verhängt, der seinen Hund misshandelt hatte. Wie es heißt, soll der Mann das Tier angeleint und anschließend geschlagen haben. Nach der Tat hätte er keinerlei Reue gezeigt.

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Ab dem heutigen Montag müssen Haustierbesitzer in Athen mit schweren Strafen rechnen, wenn sie das Haustiergesetz nicht einhalten. Die Stadtpolizei wurde angewiesen, Verstöße mit Bußgeldern zwischen 100 und 30.000 Euro zu ahnden. Die Strafen werden fällig, wenn „Häufchen" auf Bürgersteigen, Plätzen und in Parks nicht entsorgt werden, wenn der Hund Grünflächen umwühlt oder nicht an die Leine genommen wird, aber auch in Fällen von mangelndem Impfschutz und Tierquälerei, angefangen bei der Hundehaltung auf dem Balkon. Auch Tierhandlungen sollen kontrolliert werden.
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Tierquälern und Tierschändern könnten künftig Haftstrafen von mindestens zwei Jahren sowie Geldstrafen zwischen zehn- und zwanzigtausend Euro drohen. Einen entsprechenden Antrag hat Bürgerschutzminister Vassilis Kikilias schriftlich an Justizminister Charalambos Athanasiou übermittelt. Er begründete das damit, dass Tierquälerei „zweifellos die Kultur der griechischen Gesellschaft beleidigt“. Außerdem werde durch dieses Phänomen dem Ruf Griechenlands im Ausland schwerer Schaden zugefügt. Von den geforderten Maßnahmen sollen auch diejenigen Personen betroffen sein, die ihre Haustiere nicht artgerecht halten.
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