Das Quälen und mutwillige Töten von Tieren werden in Griechenland künftig als Verbrechen geahndet und mit fünf bis zehn Jahren Haft bestraft. Außerdem drohen Geldbußen zwischen 25.000 und 50.000 Euro. Das sieht eine Gesetzesnovelle des Landwirtschaftsministeriums vor, die am Donnerstag ins Parlament eingebracht und von allen Parteien einstimmig angenommen wurde.
Diese Taten wurden damit vom bisherigen Straftatbestand der Misshandlung von Tieren, der lediglich als strafbewehrtes Vergehen gilt, abgetrennt. Auch dafür wurde das Strafmaß auf mindestens ein Jahr Haft und 3.600 bis 18.000 Euro Bußgeld verschärft.
Als Tierquälerei wird, im Gegensatz zur einfachen Misshandlung, „die mutwillige Herbeiführung gesundheitsgefährdender starker körperlicher Schmerzen und körperlicher Erschöpfung“ definiert. Als Beispiele für Tiermord und Quälerei führt das Gesetz Vergiftung, Aufhängen, Erdrosseln bzw. Ertränken, Verbrennung, Quetschung und Verstümmelung an, wobei im letzten Fall die Sterilisierung und andere tierärztliche Eingriffe ausdrücklich ausgenommen werden.
Neben den genannten Strafen zieht die Staatsanwaltschaft das gequälte Tier ein und kann seinem Besitzer den künftigen Erwerb eines anderen Tieres untersagen. Falls der Täter zur Wiederherstellung der Gesundheit des Tieres beiträgt, kann es ihm aber zurückgegeben werden. Die Bußgelder sollen nach der neuen Rechtsprechung künftig der Schaffung und Verbesserung kommunaler Tierheime und Tierarztpraxen zugutekommen. (GZak)