Staatsrat genehmigt neues Bieterverfahren für TV-Lizenzen
Die Vollversammlung des Staatsrates (s. Foto), der die Funktion des obersten Verwaltungsgerichtes ausübt, hat Grünes Licht für die Neu-Versteigerung von TV-Lizenzen gegeben.
Rundfunkrat erhöht Lizenzen von Privatsendern von vier auf sieben TT
An sieben private Fernsehsender allgemeinen Inhalts sollen demnächst über eine Auktion landesweite Senderechte vergeben werden. Das beschloss am Donnerstag nach einer Marathon-Sitzung das Führungsgremium des griechischen Rundfunkrates (ESR). Diese unabhängige Behörde soll auch entscheiden, wie hoch der jeweilige Einstiegspreis sein soll. Er wurde auf etwa 30 bis 35 Millionen Euro veranschlagt. Mit diesem Beschluss werden voraussichtlich alle bis dato landesweit ausstrahlende private TV-Sender eine Genehmigung erhalten – vorausgesetzt sie sind bereit, für die eine Lizenz zu zahlen.
Zäsur bei den Fernsehsendern in Griechenland TT
Unter erheblichen politischen Spannungen und mit großer Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit begann am Dienstagmorgen die Versteigerung von vier landesweiten TV-Lizenzen. Nachdem bereits im Vorfeld gesiebt worden war, durften schließlich acht Bewerber antreten; der Fernsehsender Epsilon (E) des Unternehmers Philippos Vryonis war in letzter Minute ausgeschlossen worden, weil die Beibringung der geforderten Garantien in Höhe von drei Millionen Euro nicht den Auflagen entsprach.
Reduzierung der Zahl landesweit sendender TV-Stationen
In Griechenland dürfen per Gesetz nur noch vier private Fernsehsender landesweit ausstrahlen. Die entsprechenden Lizenzen sollen auf Basis eines internationalen Wettbewerbes ausgeschrieben werden. Dies hat in der Nacht von Donnerstag auf Freitag die Vollversammlung des Parlaments beschlossen. Anwesend waren 270 der 300 Abgeordneten.
Schwierige Geburt bei der Vergabe neuer Fernsehlizenzen TT
Die griechische Regierung unter dem Linkspolitiker Alexis Tsipras hat sich das Ziel gesetzt, die Praxis der Vergabe von Lizenzen für Fernsehsender zu verändern. Zahlreiche TV-Stationen haben in den vergangenen 25 Jahren lediglich auf Basis einer vorläufigen Sendegenehmigung gearbeitet. Den neuen Plänen zufolge sollen künftig sowohl Schließungen als auch Zusammenlegungen von Sendern möglich sein. Vor allem sollen die jeweiligen Besitzer gewährleisten, dass sie finanziell dazu in der Lage sind, ihre Angestellten und Mitarbeiter zu bezahlen.