Freitag, 23. April 2010 16:36
Gesetz und Bußgelder für Bausünden verabschiedet P
Griechenland / Athen. Im hellenischen Parlament wurde am gestrigen
Donnerstag das Gesetz über die so genannten „Imiypäthrii“
verabschiedet. Dabei handelt es sich um rechtswidrig geschlossene,
ursprünglich aber als „halboffenen Außenräumen“ geplante Räume an
Gebäuden. Das Bußgeld richtet sich nach der Fläche und beträgt
zwischen 5 und 10 Prozent des objektiven Quadratmeterpreises der
jeweiligen Bauzone. Im Gegenzug sichern sie die Besitzer damit den
Bestand dieser Räume für weitere 40 Jahre.
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Donnerstag, 05. August 2010 17:08
Steuerfahnder wollen Immobilien auf Santorini und Mykonos konfiszieren
Griechenland. Zu den ersten Konfiszierungen von Immobilienbesitz
großer Steuerschuldner entschloss sich das Finanzministerium auf
den Inseln Santorin und Mykonos. Für die Steuersünder hatten sich
Verzugszinsen in der Höhe von mehr als 6,7 Millionen Euro
angehäuft. Sie gaben bisher an, finanziell nicht in der Lage zu
sein, diese Schulden zu begleichen. Im Zahlungsrückstand geraten
sind 990 Schuldner, die gleichzeitig Großimmobilien im Wert von
über 288 Mio.
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Donnerstag, 19. Dezember 2013 15:14
Prozess gegen ehemaligen Transportminister in Griechenland vertagt
Der Prozess gegen den ehemaligen Transport- und Kulturminister
Michalis Liapis wurde auf den 30. Dezember vertagt. Eigentlich
sollte er bereits am heutigen Donnerstag vor dem Richter
erscheinen, doch er ließ sich entschuldigen. Sein Rechtsanwalt
erklärte, dass der Ex-Politiker die Geldstrafe, die er bereits für
die unbezahlten Kfz-Steuern und Versicherungsbeiträge erhalten
habe, bezahlen werde. Der ehemalige Minister der konservativen
Regierungspartei Nea Dimokratia war am Freitag festgenommen worden,
weil er einen beim Finanzamt abgemeldeten Pkw fuhr, den er mit
gefälschten Kfz-Kennzeichen getarnt hatte.
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Mittwoch, 25. Juli 2007 03:00
Gericht entscheidet: Stadtgebühr für Ladenbesitzer zu hoch
Ein Gericht hat gestern zugunsten eines Ladenbesitzers entschieden.
Der Mann braucht der Stadt Athen kein Bußgeld wegen der Nutzung
einer öffentlichen Fläche außerhalb seines Geschäftes zahlen.
Begründet wurde dies damit, dass die - zuletzt dramatisch
angehobenen - Preise für die Nutzung öffentlicher Flächen nicht
einklagbar seien. Die Entscheidung könnte zu einer Rückforderung
von bereits bezahlten Gebühren hunderter Café- und Tavernenbesitzer
führen.
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