Ein Gericht hat gestern zugunsten eines Ladenbesitzers entschieden.
Der Mann braucht der Stadt Athen kein Bußgeld wegen der Nutzung
einer öffentlichen Fläche außerhalb seines Geschäftes zahlen.
Begründet wurde dies damit, dass die - zuletzt dramatisch
angehobenen - Preise für die Nutzung öffentlicher Flächen nicht
einklagbar seien. Die Entscheidung könnte zu einer Rückforderung
von bereits bezahlten Gebühren hunderter Café- und Tavernenbesitzer
führen.
en.