Bis zum Freitag, dem 25. Januar, bleiben die Vertreter der internationalen Geldgeber, der sogenannten „Quadriga“, noch in Athen. Das Gremium besteht aus der Europäischen Zentralbank (EZB), dem Internationalen Währungsfonds (IWF), der Europäischen Kommission (EU) und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM).
Es ist anzunehmen, dass sich die griechische Seite mit den Unterhändlern darauf einigt, dass das Budget für 2018 wie vereinbart einen Primärüberschuss von mindestens 3,5 % aufweisen muss. Verhandelt wird gegenwärtig vor allem wegen der Erhöhung des Mindestlohnes. Die Geldgeber bestehen darauf, dass diese nicht über 5 % liegen soll. Arbeitsministerin Efi Achtsioglou hat angekündigt, dass der Mindestlohn um 8,5 % steigen soll. Dieser lag bisher bei 586 Euro brutto und soll ab Februar 635 Euro erreichen. Davon betroffen sind vor allem auch 19- bis 25jährige. Diese mussten sich bisher mit einem Einkommen von 428 Euro monatlich leben.
Ein weiteres Gesprächsthema zwischen Athen und den Geldgebern ist die Möglichkeit der Versteigerungen von Erstwohnsitzen. EZB, IWF, EU und ESM sowie die griechischen Banken wollen durchsetzen, dass lediglich Wohnsitze, deren Wert unterhalb von 100.000 Euro liegt, von Versteigerungen verschont werden können, wenn deren Besitzer ihre Kredite nicht bedienen.
Die griechische Regierung möchte diese Obergrenze gern bei einem Betrag von 200.000 Euro festmachen. Außerdem geht es bei den Verhandlungen darum, ob der vom Staat festgelegte „objektive Wert“ oder der Marktpreis der jeweiligen Immobilie zu Grunde gelegt wird; in den meisten Fällen liegt der gegenwärtige Marktpreis deutlich unter dem objektiven Wert, was den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise geschuldet ist.
Im Frühling 2010 hatte Athen mit den internationalen Gläubigern, damals bestehend aus EZB, IWF und EU, das sogenannten erste Memorandum unterzeichnet. Dieses zog harte und unpopuläre Spar- sowie Reformmaßnahmen nach sich. Es folgten zwei weitere derartige Memoranden. Im Gegenzug erhielt Athen Kredite in Milliardenhöhe. Im vergangenen August wurde das dritte Hilfsprogramm offiziell beendet. Die Geldgeber werden trotzdem weiterhin die Fortschritte der griechischen Wirtschaft sowie bei den noch nicht umgesetzten Reformen begutachten. Es gibt allerdings weder Gegenleistungen noch Sanktionen.
Die Institutionen zeigen sich besorgt, dass sich die Regierung angesichts der derzeitigen innenpolitischen Situation zu „Wahlgeschenken“ veranlasst sehen könnte; ihre Legislaturperiode endet im kommenden Oktober, doch bereits jetzt ist eine Art Wahlkampfklima deutlich zu spüren.
Vereinbart haben beide Seiten bisher die Kürzung der Immobiliensteuer.
Nicht zufrieden sind die Vertreter der Institutionen über einen reduzierten Mehrwertsteuersatz auf fünf Inseln der östlichen Ägäis. Auf dieser Regelung beharrt jedoch das Kabinett unter Ministerpräsident Tsipras. Auf den betreffenden Inseln – vor allem Chios, Lesbos und Kos – kommen viele Asylsuchende an, die von der türkischen Küste aus nach Europa gelangen wollen. Durch die dadurch entstandene Situation ist der Tourismus auf diesen Eilanden eingebrochen: Eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Insulaner. Die Reduzierung der Mehrwertsteuer kostet den griechischen Haushalt jährlich 28 Millionen Euro – eine vergleichsweise eher geringe Summe wie viele Beobachter meinen. (Griechenland Zeitung / eh)