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Umstrittenes Gesetz schränkt freie Strände ein Tagesthema

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Das Archivfoto (© Eurokinissi) zeigt den Sandstrände Voidokilia-Bucht auf der Peloponnes. Das Archivfoto (© Eurokinissi) zeigt den Sandstrände Voidokilia-Bucht auf der Peloponnes.

Ein Gesetz des Tourismusministeriums wird nach Auffassung von Kritikern weitere Einschränkungen des freien Zugangs zu den griechischen Stränden zur Folge haben.

Unter anderem sehen die verabschiedeten Regelungen vor, dass die Strandfläche, die von Unternehmen für das Aufstellen etwa von Liegestühlen und Sonnenschirmen gepachtet werden kann, von 300 auf 500 Quadratmeter angehoben wird. Außerdem wird der freizuhaltende Anteil an der Gesamtfläche des Strandes von 60 auf 50 Prozent zurückgefahren. Noch stärkere Kritik erntete die Aufhebung sämtlicher Beschränkungen für die Nutzung des Strandes vor Hotelanlagen. An Stränden, an denen sich ein Hotel an das nächste reiht, bedeute dies die faktische Privatisierung des Strandes. Hauptgegenstand des Gesetzes ist der Tauchtourismus. Auch dieser Teil wurde unter anderem von der Gesellschaft Griechischer Archäologen kritisiert. Der öffentliche Charakter archäologischer Stätten unter Wasser sei durch das Gesetz nicht gewährleistet, da es eine Hintertür für das Management solcher Stätten durch private Träger offenhalte. Neben den Bestimmungen zum Tauchtourismus und zu den Stränden und Küsten betrifft das Gesetz touristische Sonderformen wie das „Glamping“ – also Luxuscamping –, Regelungen für Hotelpools, Raumordnungsfragen touristischer Großanlagen, Corona-Gesundheitsprotokolle und anderes. (GZak)

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