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Urteil über Pushbacks: EU-Kommissar sondiert die Lage in Griechenland Tagesthema

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Archivfoto (© Eurokinissi) Archivfoto (© Eurokinissi)

Anfang des Jahres wurde Griechenland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt „systematisch“ Migranten zurückzuweisen, ohne ihnen die Gelegenheit zu bieten, einen Asylantrag zu stellen. Athen dementiert diese Vorwürfe. Nun wird der EU-Kommissar für Inneres und Migration in Athen Gespräche zu diesem Thema führen.

Am Donnerstag (16.1.) stattet der aus Österreich stammende EU-Kommissar für Inneres und Migration Magnus Brunner Athen einen offiziellen Besuch ab. Es stehen u. a. Treffen mit Regierungschef Kyriakos Mitsotakis als auch mit den Ministern für Inneres, Bürgerschutz, Migration und Asyl sowie auch mit dem Ressortleiter für Handelsschifffahrt und Inselpolitik auf dem Programm.

Urteil des EU-Gerichtshofes für Menschrechte
Besprochen werden soll ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), wonach Griechenland Asylsuchende durch sogenannte „Pushbacks“ illegal zurückgedrängt haben soll. Konkret wurde die Klage einer türkischen Staatsbürgerin anerkannt, die ohne ihren Willen zurück in die Türkei abgeschoben wurde, bevor sie noch einen Asylantrag stellen konnte. Sie soll nun eine Entschädigung in Höhe von 20.000 Euro vom griechischen Staat erhalten. Der Klägerin wurde in ihrer Heimat vorgeworfen, Mitglied der Gülen-Bewegung zu sein. Letztere wiederum soll im Jahre 2016 ein gescheiterter Putschversuch gegen Präsident Recep Tayyip Erdogan unternommen haben. Aufgrund der Anschuldigungen und damit verbundener Gefahren hatte die Türkin 2019 versucht, illegal nach Griechenland einzureisen, um einen Asylantrag zu stellen. Stattdessen wurde sie von den Behörden des Landes festgenommen und in die Türkei zurückgewiesen. Positiv auf das erlassene Gerichtsurteil wirkte sich die Tatsache aus, dass die Frau beweisen konnte, dass sie sich tatsächlich in Griechenland aufgehalten hatte.

Dementi aus Griechenland
Die griechischen Behörden als auch die Regierung dementieren entschieden, dass es von ihrer Seite Pushbacks geben könnte. Der EGMR sieht das anders. Seiner Auffassung nach sollen derartige Aktivitäten sogar systematisch ausgeübt worden sein. Es handelt sich dabei um die erste Verurteilung Griechenlands vor einem solchen Hintergrund. Dabei soll es sich auch um einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention handeln, so die Argumentation des Gerichts.
Das Urteil wurde von sämtlichen Flüchtlingsorganisationen begrüßt. Juristisch vertreten wurde die Klägerin etwa vom Griechischen Flüchtlingsrat.
Unterdessen gab die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) in dieser Woche bekannt, dass im Jahr 2024 etwa 239.000 illegale Grenzübertritte in die EU verzeichnet wurden. Zehn Prozent davon würden Frauen betreffen. Die meisten der Menschen auf der Flucht (62 %) würden über die Route des östlichen Mittelmeers und vermehrt aus Afghanistan und Syrien versuchen, in die EU einzureisen. (Griechenland Zeitung / Elisa Hübel)

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