Der frühere Parlamentarier der faschistischen Partei Chryssi Avgi (CA) Antonis Gregos darf bis zur Verhandlung seines Falls in zweiter Instanz und unter Auflagen das Gefängnis verlassen. Das wurde in dieser Woche von einem Gericht in Athen beschlossen.
Bis dahin darf er das Land nicht verlassen und er muss sich einmal jeden Monat auf der Polizeiwache an seinem Wohnort melden. Außerdem musste eine Garantie von 5.000 Euro hinterlegt werden. Begründet wurde diese Entscheidung mit gesundheitlichen Problemen, mit denen sowohl Gregos als auch dessen Sohn konfrontiert sei. Der frühere Parlamentarier war in erster Instanz zu sechs Jahren Haft wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation – der CA – verurteilt worden.
Es handelt sich um das dritte hochrangige Mitglied der ehemaligen Parlamentspartei, das bisher aus der Haft entlassen wurde. Im Januar durfte auch der ehemalige Parlamentarier Nikos Michos das Hochsicherheitsgefängnis in der mittelgriechischen Stadt Domokos verlassen. Bereits im vergangenen Oktober hatte das Gericht eine Haftentlassung für das frühere CA-Mitglied Jorgos Patelis verfügt. Im Februar hatte allerdings Griechenlands Höchstgericht, der Areopag, diese Entscheidung rückgängig gemacht und Patelis musste wieder hinter Gitter. (Griechenland Zeitung / eh)