Eltern, die aufgrund der erlassenen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie ihre Kinder nicht zur Schule schicken, könnten künftig mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bzw. hohen Geldstrafen belangt werden. Auch ein Entzug der Erziehungsberechtigung steht in Aussicht.
Eine entsprechende Gesetzesänderung wollen die Ministerien für Justiz und Bildung noch in dieser Woche im Parlament einbringen. Integriert werden soll diese Regelung in das zu verabschiedende neue Strafgesetz. In Hellas gilt eine allgemeine Schulpflicht bis zur neunen Klasse bzw. bis zum 16. Lebensjahr. (Griechenland Zeitung / eh)