Es ist bereits ein Jahr vergangenen, seitdem sich Griechenland und Italien über ihre gemeinsame Seegrenze geeinigt haben. Daran erinnerte der griechische Außenminister Nikos Dendias über Twitter mit den Worten, dass es sich um ein „Beispiel für die gesamte Region“ handle, das mit dem Internationalen Recht konform gehe.
Am 9. Juni 2020 hatten sich Dendias und sein Amtskollege aus Rom Luigi Di Maio an einen Tisch gesetzt, um ein Seerechtsabkommen zu unterzeichnen, das die Grundlage für die Festlegung der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zwischen beiden Ländern im Ionischen Meer ist. Angelehnt war dieses Abkommen an eine Vereinbarung aus dem Jahr 1977.
Damit wurden die griechischen Hoheitsgewässer im Ionischen Meer von sechs Seemeilen auf zwölf erweitert. Diese Regelung gilt vor der gesamten Westküste bis zum Kap Tenaro an der Südspitze der Halbinsel Mani auf der Peloponnes. Die Vereinbarung wurde bereits Ende August 2020 vom Parlament in Athen und kürzlich auch von Rom ratifiziert.
Diese Regelung gilt als gutes Beispiel, wie im gegenseitigen Einvernehmen und zum Vorteil beider Seiten bestehende Probleme gelöst werden können. Anders liegt der Fall in der Ägäis, wo Griechenland an die Türkei grenzt. Sollte Athen hier von seinem Recht Gebrauch machen, seine Territorialgewässer von sechs auf zwölf Seemeilen auszudehnen, droht Ankara unverhohlen mit Krieg. (Griechenland Zeitung / eh)