Der Staatsrat, Griechenlands höchstes Verwaltungsgericht, hat einen
Beschluss des Wirtschaftsministeriums vom Juli vorläufig außer
Kraft gesetzt, wonach die Geschäfte für ein Jahr probeweise an
allen Sonntagen geöffnet werden können. Das oberste
Kassationsgericht nahm am Donnerstag einen Antrag der Händler und
der Angestelltenverbände auf Aufhebung des Ministerbeschlusses an
und setzte die sonntägliche Ladenöffnung bis zu einem
abschließenden Urteil aus. Dieses wird Ende des Jahres oder Anfang
2015 erwartet.Die Geschäftsinhaber und Angestellten im Einzelhandel
begründeten ihren Antrag mit dem „nicht wieder gutzumachenden
wirtschaftlichen und kaum wieder gutzumachenden immateriellen
Schaden“, der ihnen aus dem Sonntagsbetrieb entstehen würde. Die
Richter akzeptierten beide Punkte, unter anderem mit Verweis auf
das Recht der Angestellten auf Sonntagsruhe und die Wahrnehmung
ihrer religiösen Pflichten sowie auf die Wirtschaftskrise in
Griechenland.
henland. Der Staat
habe nicht nachweisen können, dass dem öffentlichen Interesse oder
den Händlern aus der Maßnahme ein Vorteil entstehe. Vielmehr
müssten diese mit weiteren Verlusten rechnen. Nach Angaben der
Handelsverbände war die Ladenöffnung an den Sonntagen bislang wenig
erfolgreich. (Griechenland Zeitung / ak)