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Montag, 29. November 2010 16:15

Athener Sozialdienste stehen vor dem Aus P

Griechenland / Athen. Wegen der Entlassung von 61 Zeitarbeitskräften bei den Sozialdiensten der Stadt Athen müssen die gerade erst Ende September eröffnete Herberge für obdachlose Alte in der Patission-Straße, die „Sozialapotheke“ am Zentralmarkt und das Polyzentrum für Behinderte im Stadtteil Kolokynthou ihre Pforten schließen. Vorausgegangen war ein Gerichtsbeschluss am 22. November, der einen Antrag auf vorübergehende Verlängerung der Zeitarbeitsverträge für das Obdachlosenasyl abwies. Mithilfe ehrenamtlicher Mitarbeiter kann die Stadt vorerst ihre Armenspeisungen fortsetzen und den Betrieb des „Sozialladens“ sowie der „Athener Agora“, wo Mittellose billig einkaufen können, aufrechterhalten.
Freigegeben in Wirtschaft
Griechenland / Athen. Nach einem eintägigen Besuch in Budapest am Dienstag reiste der griechische Premierminister Jorgos Papandreou am heutigen Mittwoch nach Brüssel weiter. Dort wird er am Abend mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jose Manuel Barroso, zusammentreffen. Am Donnerstag steht eine Rede des Regierungschefs zur griechischen Wirtschafts- und Finanzkrise vor einem Sonderausschuss des Europäischen Parlaments auf dem Programm. Im Anschluss daran wird Papandreou Gespräche mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Jerzy Buzek, führen.
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Der Staatsrat, Griechenlands höchstes Verwaltungsgericht, hat einen Beschluss des Wirtschaftsministeriums vom Juli vorläufig außer Kraft gesetzt, wonach die Geschäfte für ein Jahr probeweise an allen Sonntagen geöffnet werden können. Das oberste Kassationsgericht nahm am Donnerstag einen Antrag der Händler und der Angestelltenverbände auf Aufhebung des Ministerbeschlusses an und setzte die sonntägliche Ladenöffnung bis zu einem abschließenden Urteil aus. Dieses wird Ende des Jahres oder Anfang 2015 erwartet.Die Geschäftsinhaber und Angestellten im Einzelhandel begründeten ihren Antrag mit dem „nicht wieder gutzumachenden wirtschaftlichen und kaum wieder gutzumachenden immateriellen Schaden“, der ihnen aus dem Sonntagsbetrieb entstehen würde. Die Richter akzeptierten beide Punkte, unter anderem mit Verweis auf das Recht der Angestellten auf Sonntagsruhe und die Wahrnehmung ihrer religiösen Pflichten sowie auf die Wirtschaftskrise in Griechenland.
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