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Hausarrest statt Gefängnishaft

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Nach einem am Freitag eingebrachten Gesetzentwurf soll es möglich sein, Verurteilte eine Reststrafe im eigenen Haus verbüßen zu lassen. Ziel ist es, die überfüllten Haftanstalten zu entlasten. Dazu muss der bzw. die Verurteilte mindestens zwei Fünftel der Haftstrafe in einem regulären Gefängnis abgesessen haben. Bei lebenslang beträgt die Mindestdauer 14 Jahre und bei Mehrfachverurteilungen 17 Jahre.
Ausgenommen sind Täter, denen besonders schwere Verbrechen zur Last gelegt werden, wie Bandenkriminelle, Großdealer, Hochverräter, Terroristen, Kinderschänder, bewaffnete Räuber, Mörder (ohne mildernde Umstände) usw. Das eigentliche Novum an dem Gesetzentwurf ist jedoch, dass der Hausarrest gegebenenfalls auch von Privatfirmen kontrolliert werden kann. (GZak)
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