Nach einem am Freitag eingebrachten Gesetzentwurf soll es möglich
sein, Verurteilte eine Reststrafe im eigenen Haus verbüßen zu
lassen. Ziel ist es, die überfüllten Haftanstalten zu entlasten.
Dazu muss der bzw. die Verurteilte mindestens zwei Fünftel der
Haftstrafe in einem regulären Gefängnis abgesessen haben. Bei
lebenslang beträgt die Mindestdauer 14 Jahre und bei
Mehrfachverurteilungen 17 Jahre.
Ausgenommen sind Täter, denen
besonders schwere Verbrechen zur Last gelegt werden, wie
Bandenkriminelle, Großdealer, Hochverräter, Terroristen,
Kinderschänder, bewaffnete Räuber, Mörder (ohne mildernde Umstände)
usw. Das eigentliche Novum an dem Gesetzentwurf ist jedoch, dass
der Hausarrest gegebenenfalls auch von Privatfirmen kontrolliert
werden kann. (GZak)