Um das Phänomen der illegalen Beschäftigung zu bekämpfen, wurden
die dafür vorgesehenen Geldstrafen für die Arbeitgeber drastisch
angehoben. Ab dem 15. September werden für jeden nicht bei der
Sozialversicherung gemeldeten Angestellten 10.549,44 Euro Strafgeld
fällig – das 18-fache des offiziellen Grundlohnes. Für Angestellte
unter 25 Jahren beträgt die Strafe entsprechend 9.
9.197,10 Euro.
Außerdem kann das Unternehmen geschlossen werden. Bisher waren
lediglich Geldstrafen von 500 Euro üblich. Flankiert wurde diese
Neuregelung von einer Untersuchung der Arbeitsaufsicht. Demzufolge
hat derzeit einer von drei Arbeitnehmern in der Tourismusbranche
weder Kranken- noch Sozialversicherung. Unter die Lupe genommen
wurden 3.487 Unternehmen mit insgesamt 15.013 Arbeitnehmern. Von
diesen waren 4.347 „schwarz“ beschäftigt. Viele erhielten
Niedrigstlöhnen zwischen 300 und 500 Euro.
(Griechenland Zeitung / jh, Foto: Eurokinissi)