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Um das Phänomen der illegalen Beschäftigung zu bekämpfen, wurden die dafür vorgesehenen Geldstrafen für die Arbeitgeber drastisch angehoben. Ab dem 15. September werden für jeden nicht bei der Sozialversicherung gemeldeten Angestellten 10.549,44 Euro Strafgeld fällig – das 18-fache des offiziellen Grundlohnes. Für Angestellte unter 25 Jahren beträgt die Strafe entsprechend 9.
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