Athen kann sich über das Ergebnis einer Tagung des Europäischen Rates (ER) am Donnerstag (12.12.) in Brüssel freuen.
Eine der Schlussfolgerung der Tagung lautet: „Die Vereinbarung zwischen der Türkei und Libyen über die Abgrenzung der seerechtlichen Zuständigkeitsgebiete im Mittelmeer verletzt die Hoheitsrechte dritter Staaten, ist nicht mit dem Seerecht vereinbar und kann keine Rechtswirkung für dritte Staaten entfalten.“ Außerdem verwies der ER auf seine früheren Schlussfolgerungen zur Türkei vom 22. März und 20. Juni. Zusätzlich bekräftigte er seine Schlussfolgerungen vom 17. und 18. Oktober, wo von „rechtswidrigen Bohrungen der Türkei in der ausschließlichen Wirtschaftszone Zyperns“ die Rede war.
Der ER drückte außerdem „unmissverständlich seine Solidarität mit Griechenland und Zypern in Bezug auf dieses Vorgehen der Türkei“ aus.
Absolute Rückendeckung für die Position Athens gab der Vorsitzende der Europäischen Volkspartei Donald Tusk. Per Twitter sprach er von einer „illegalen und provokativen Verletzung der griechischen Souveränität“. Diese Haltung verursache Instabilität im Mittelmeer, so der polnische Politiker.
Die Sozialdemokratische Partei Europas rief den ER dazu auf, weitere Sanktionen angesichts der illegalen Aktivitäten der Türkei in Kraft treten zu lassen.
Griechenlands Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis stellte in Brüssel klar: „Die Absichtserklärung zwischen Libyen und der Türkei ist ungültig“, sie verstoße gegen die Hoheitsrechte Griechenlands. Athen gehe in dieser Sache zurückhaltend, mit Selbstvertrauen und mit einem Plan vor, so Mitsotakis.
Seine Zufriedenheit über die Schlussfolgerungen des ER vom Donnerstag brachte auch Zypernpräsident Nikos Anastasiadis zum Ausdruck. Er stellte fest, dass es die gemeinsame Auffassung der EU sei, dass sich die Türkei an internationales Recht halten müsse.
Zuvor hatte der der Vorsitzende des Abgeordnetenrates Libyens Aguila Saleh Issa während eines offiziellen Athen-Besuchs die Vereinbarung zwischen Ankara und Tripolis als „ungültig“ bezeichnet. Er verwies darauf, dass diese von der Volksvertretung des Landes nicht legitimiert worden sei.
Auch viele Beobachter meinen, dass das Ende November unterzeichnete bilaterale Abkommen zwischen Ankara und Tripolis an sich wenig Grund zur Beunruhigung gebe. Damit es in Kraft treten kann, müsste es sowohl vom Lybischen Parlament als auch von der Vereinten Nationen anerkannt werden. Das besagte Abkommen zieht eine Meeresgrenze zwischen der Türkei und Libyen im Mittelmeer. Nicht berücksichtigt werden dabei mehrere griechische Inseln sowie die Inselrepublik Zypern bzw. die dazugehörigen Festlandsockel. Einige griechische Kolumnisten sprechen von einer „feindlichen“ Handlung seitens der Türkei. (Griechenland Zeitung / eh)