Griechische Staatsbürger können künftig auch an ihrem Wohnsitz im Ausland an Wahlen in ihrer Heimat teilnehmen. Nach langer Sitzung wurde in dieser Nacht eine Änderung des Wahlrechts mit großer Mehrheit verabschiedet. Von 296 anwesenden Abgeordneten stimmten 288 für das neue Gesetz.
Regierungschef Kyriakos Mitsotakis zeigte sich im Parlament begeistert, dass für das Wahlrecht in der Diaspora endlich ein parteienübergreifender Konsens gefunden werden konnte. „Ich bin stolz, dass dies unter Initiative der Nea Dimokratia (ND) geschehen ist“, erklärte der Premier und ND-Vorsitzende. Die vorherige Regelung, nach der im Ausland lebende Griechen in ihre Heimat reisen mussten, um vor Ort abzustimmen, habe eine „institutionelle Stigmatisierung“ dargestellt.
Die Länge der gestrigen Debatte steht exemplarisch für die intensive Auseinandersetzung um den konkreten Inhalt der Gesetzesnovelle, die das Parlament über Monate beschäftigt hatte. Die wichtigste Änderung ist, dass griechische Staatsbürger das Recht erhalten, sich an ihrem Wohnort im Ausland an den Parlamentswahlen zu beteiligen. Die Abstimmungen können zum Beispiel in den griechischen Konsulaten durchgeführt werden. Ab einer Anzahl von 40 Wahlberechtigten kann fortan ein eigener Wahlbezirk eingetragen werden. Der Erhalt eines Wahlscheins wird zudem an zwei zusätzliche Bedingungen geknüpft: Erstens muss die Person in den letzten 35 Jahren mindestens zwei Jahre in Hellas gelebt und dort auch eine aktuelle Steuererklärung abgegeben haben. Angerechnet werden auch die Erklärungen von Verwandten ersten Grades. Für Wähler unter 30 Jahren ist gar keine Steuererklärung nötig. Für die Festsetzung strengerer Kriterien hatten sich vor allem das Bündnis der Radikalen Linken (Syriza) und die kommunistische Partei KKE eingesetzt.
Gegen die Änderungen hat sich bis zum Ende nur die von Janis Varoufakis angeführte Partei MeRa25 gestellt. Der Parteivorsitzende erklärte, dass sich dieser Widerstand nicht gegen die Auslandsgriechen richte, sondern gegen die Ungleichbehandlung, die mit den verabschiedeten Regelungen einhergehe. Varoufakis bezog sich dabei vor allem auf die Bedingung bezüglich der Steuererklärungen. Sie würden diejenigen Exil-Griechen benachteiligen, die keinen Grundbesitz in ihrer Heimat hätten. – Nach Angaben von Innenminister Panagiotis Theodorikakos würden hingegen rund 340.000 Auslandsgriechen diese Voraussetzungen erfüllen. Beobachter monieren, dass dies praktisch deutlich weniger als zehn Prozent der im Ausland lebenden Hellenen wären. (Griechenland Zeitung / jor)