Die griechische Regierung unter dem Linkspolitiker Alexis Tsipras zeigt sich fest entschlossen, die Verfassung zu ändern. Eine entsprechende Debatte hat am Dienstag (12.2.) im Parlament begonnen. Für Donnerstag ist eine namentliche Abstimmung vorgesehen.
Die Regierung und die oppositionelle Nea Dimokratia (ND) sind sich darin einig, dass die Wahl des Staatspräsidenten im Fall des Scheiterns nicht den Sturz der Regierung nach sich ziehen dürfe.
Einigkeit herrscht auch darüber, dass Auslandsgriechen das Wahlrecht an ihrem Wohnort erhalten sollen; sie sollen dem vorliegenden Plan zufolge fünf Parlamentarier in die Volksvertretung wählen können. Einen gewissen Konsens gibt es auch, was das Thema der Parlamentarier-Immunität betrifft. Die Regierungspartei SYRIZA und die ND meinen, dass diese Immunität nur dann greifen dürfe, wenn es sich um Bereiche handelt, die unmittelbar mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten verbunden sind.
Konträre Auffassungen gibt es hinsichtlich der möglichen Einrichtung privater Universitäten. Dies wird von den Konservativen befürwortet und von der Regierungspartei abgelehnt. Ebenfalls Uneinigkeit herrscht über die von Premierminister Tsipras forcierte Trennung von Staat und Kirche.
Um die Verfassung tatsächlich zu ändern, müssen drei Abstimmungsrunden durchgeführt werden. Bei zweien reicht eine Mehrheit von 151 der 300 Stimmen; bei der dritten wird eine qualifizierte Drei-Fünftel-Mehrheit von 180 Mandaten benötigt – die Reihenfolge dieser Abstimmungen ist belanglos. (Griechenland Zeitung / eh)