Der Unternehmer Aristidis Floros wurde am Freitag abermals in das Gefängnis von Chalkida auf der Insel Euböa eingewiesen. Ende August war der 39jährige unter Auflagen aus der Haft entlassen worden. Das Zentrum für die Zertifizierung von Behinderungen (KEPA) hatte ihm attestiert, dass er zu 67 % behindert sei. Er leide an Epilepsie und unter psychischen Problemen.
Arbeitsministerin Efi Achtsioglou hatte daraufhin die Einheitliche Sozialversicherungsanstalt (EFKA) mit einer internen Untersuchung über die für die Freilassung geltend gemachten Dokumente beauftragt. Man kam zu einem ernüchternden Ergebnis: Sämtliche Unterlagen seien gefälscht, auch die Unterschriften der Ärzte. Einige Untersuchungen würden auf Behandlungen eines anderen Häftlings basieren: Ein Namensvetter von Floros, der aber ein anderes Alter und eine andere Sozialversicherungsnummer hat.
Der 39jährige Unternehmer war zu 21 Jahren Haft verurteilt worden. Seine Unternehmen, die privaten Stromanbieter Energa und Hellas Power hatten von ihren Kunden – so wie vorgeschrieben – die Immobiliensteuer kassiert, diese jedoch anschließend nicht an den griechischen Staat abgeführt. Dadurch entstand dem Fiskus ein Schaden in Höhe von etwa 256 Millionen Euro. Zudem hatte Floros eine dreizehnjährige Haftstrafe wegen Anstiftung zum Mord erhalten, die aber auf Bewährung ausgesetzt wurde.
Das griechische Gesetz sah zunächst vor, dass Personen die an bestimmen Krankheiten – wie z. B. Aids – schwer erkrankt sind und im Gefängniskrankenhaus nicht behandelt werden können, aus der Haft entlassen werden können. Nicht zuletzt weil viele Gefängnisse in Griechenland überfüllt sind, wurde dieses Gesetz noch auf andere Krankheiten erweitert. (Griechenland Zeitung / eh)