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Minister Mouzalas sieht „begründete Indizien“ gegen acht türkische Offiziere

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Unser Foto (© Eurokinissi) zeigt Migrationsminister Jannis Mouzalas. Er schließt nicht aus, dass es sich bei den acht türkischen Offizieren, die im Sommer 2016 mit einem Militärhubschrauber nach Griechenland flüchteten, um Putschisten handeln könnte. Unser Foto (© Eurokinissi) zeigt Migrationsminister Jannis Mouzalas. Er schließt nicht aus, dass es sich bei den acht türkischen Offizieren, die im Sommer 2016 mit einem Militärhubschrauber nach Griechenland flüchteten, um Putschisten handeln könnte.

Die Asylanträge, die acht türkische Offiziere im Sommer 2016 in Griechenland stellten, beschäftigt die Öffentlichkeit mehr denn je. Migrationsminister Jannis Mouzalas schließt nun nicht mehr aus, dass es sich bei den acht türkischen Offizieren, die damals per Hubschrauber Zuflucht in Griechenland gesucht hatten, letztlich doch um Putschisten handeln könnte.


In einem Fernsehinterview hat der Minister in dieser Woche erklärt, man müsse absolut sicher sein, dass sein Land kein Asyl an Putschisten vergebe. Es gebe nämlich „begründete Indizien“, die für ein solches Szenario sprächen. Zuvor hatte der Minister Berufung gegen die Vergabe von Asyl für zunächst einen der Offiziere eingelegt. Daraufhin wurde das bereits erteilte Asyl vorläufig ausgesetzt. Ein endgültiger Prozess soll Mitte Februar Klarheit bringen. Der Türke wurde vorerst wieder in Gewahrsam der Polizei genommen.
Ankara fordert immer dezidierter die Auslieferung der Acht. Da die Justiz in Griechenland unabhängig ist, dürfte es allerdings nicht soweit kommen. Darauf hatten immer wieder hochrangige griechische Politiker verwiesen, darunter auch Premier Alexis Tsipras. Schließlich hatte das griechische Höchstgericht, der Areopag, in letzter Instanz die Auslieferung der Offiziere untersagt. In ihrer Heimat drohe ihnen im Extremfall der Tod, so die Urteilsbegründung der obersten Richter Anfang des vorigen Jahres. Einige Verfassungsrechtler verweisen zudem darauf, dass laut der griechischen Verfassung die Auslieferung von Menschen, die sich in ihrer Heimat für die Freiheit einsetzen, untersagt ist. (Griechenland Zeitung / eh)

 

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