Griechenland / Athen. Schwere Strafen für Geschäftsinhaber und
Gewerbetreibende, die wiederholt keine Quittungen ausschreiben oder
gefälschte Rechnungen ausstellen und die dem Staat mehr als 120.000
Euro schulden, sieht ein Rundschreiben des Finanzministeriums vor.
Demnach können in diesen Fällen – wegen „illegalen Geldwäsche" –
bis zu zehn Jahren Haft verhängt werden. Mit ähnlich drakonischen
Maßnahmen müssen auch Steuersünder rechnen, die keine
Steuererklärungen eingereicht haben und dadurch mehr als 15.
15.000
Euro Steuern hinterzogen haben. Das entsprechende Rundschreiben mit
diesen Festlegungen wurde am Mittwoch an die Finanzverwaltungen, an
die Steuerfahndung und an die Steuerämter geschickt. (Griechenland
Zeitung / eh, Foto: Eurokinissi, Archiv; das Bild zeigt den Eingang
der Anfang des Jahres 2006 neu eröffneten Behörde der
Steuerfahndung in Athen.)