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Haftstrafen für Stromanbieter wegen Unterschlagung in dreistelliger Millionenhöhe Tagesthema

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Unser Archivfoto (© Eurokinissi) dient lediglich der Illustration; es gewährt einen Blick in einen griechischen Gerichtssaal. Vom konkreten Prozess war leider kein Bild verfügbar. Unser Archivfoto (© Eurokinissi) dient lediglich der Illustration; es gewährt einen Blick in einen griechischen Gerichtssaal. Vom konkreten Prozess war leider kein Bild verfügbar.

Ein Gericht hat am Dienstag Haft- bzw. Geldstrafen für Mitglieder der privaten Stromanbieter Energa und Hellas Power ausgesprochen. Von den 19 Angeklagten wurden elf für schuldig befunden, finanzielle Mittel der öffentlichen Hand unterschlagen zu haben. Des Weiteren werden ihnen Schwarzhandel und Geldwäsche vorgeworfen. Demnach haben die Stromanbieter von ihren Kunden – wie vorgeschrieben – die Immobiliensteuer kassiert, sie jedoch nicht wie vorgesehen an den griechischen Staat überwiesen.

In der Praxis sei dieses Kapital an Off-Shore-Unternehmen geflossen. Drei lebenslängliche Haftstrafen konnten umgangen werden, da das Gericht erleichternde Umstände anerkannte: vorab einen „ehrlichen Lebenswandel“ sowie Zeichen der „aufrichtigen Reue“. Die drei betroffenen Angeklagten erhielten letztendlich Gefängnisstrafen zwischen 7 und 21 Jahren.
Die für schuldig Befundenen müssen insgesamt 5 Millionen Euro Geldbußen zahlen. Zusätzlich müssen sie 2,5 Millionen Euro, die sie durch ihre Schwarzgeschäfte einkassiert haben, dem Fiskus erstatten.
Die Angeklagten haben darüber hinaus vorgeschlagen, weitere 83 Millionen Euro zurückzuzahlen. Aufgrund der Gesetzeslage ist dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich: Das Geld ist bereits beschlagnahmt worden. Insgesamt soll der griechische Staat durch diese illegalen Aktivitäten 256 Millionen Euro eingebüßt haben. Das Gerichtsverfahren bzw. die Anhörungen zogen sich über zwei Jahre hin. (Griechenland Zeitung / eh)   



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