Weitere einschneidende Veränderungen im System der Sozial- und
Rentenversicherung fordern Experten der Europäischen Union und des
Internationalen Währungsfonds (IWF), die Athen am Dienstag einen
Besuch abstatteten. U. a. soll das neue Gesetz der
Sozialversicherung bereits ab 2015 in Kraft treten – und nicht wie
ursprünglich geplant ab 2018. Volle Rentenbezüge sollen demnach nur
jene Arbeitnehmer erhalten, die auf ein 40-jähriges Berufsleben
verweisen können (bisher waren 37 Jahre vorgesehen).
n). Für jedes
Jahr, das der Arbeitnehmer früher in Rente geht, sollen jeweils 6
Prozent der endgültigen Bezüge gestrichen werden. Mit
Rentenkürzungen müssen auch Geschiedene, Witwen und
Unverheiratete rechnen. Zudem sollen bei der Zusammenlegung
einzelner Versicherungskassen zu drei großen Kassen keine Ausnahmen
zugestanden werden, wie sie bisher etwa für Journalisten,
Rechtsanwälte, Ärzte oder Ingenieure vorgesehen waren. (GZjh, Foto:
ek, Archiv)