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Weitere Reformen bei der Sozial- und Rentenversicherung in Griechenland Tagesthema

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Weitere Reformen bei der Sozial- und Rentenversicherung in Griechenland
Weitere einschneidende Veränderungen im System der Sozial- und Rentenversicherung fordern Experten der Europäischen Union und des Internationalen Währungsfonds (IWF), die Athen am Dienstag einen Besuch abstatteten. U. a. soll das neue Gesetz der Sozialversicherung bereits ab 2015 in Kraft treten – und nicht wie ursprünglich geplant ab 2018. Volle Rentenbezüge sollen demnach nur jene Arbeitnehmer erhalten, die auf ein 40-jähriges Berufsleben verweisen können (bisher waren 37 Jahre vorgesehen).
n). Für jedes Jahr, das der Arbeitnehmer früher in Rente geht, sollen jeweils 6 Prozent der endgültigen Bezüge gestrichen werden. Mit Rentenkürzungen müssen auch Geschiedene, Witwen  und Unverheiratete rechnen. Zudem sollen bei der Zusammenlegung einzelner Versicherungskassen zu drei großen Kassen keine Ausnahmen zugestanden werden, wie sie bisher etwa für Journalisten, Rechtsanwälte, Ärzte oder Ingenieure vorgesehen waren. (GZjh, Foto: ek, Archiv)
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