Die Renten entwickeln sich zur größten Hürde bei den Verhandlungen zwischen Athen und seinen Gläubigern. Bisher blieb eine Einigung aus. Bei den Bemühungen um einen Deal zwischen Brüssel und Athen beharrt insbesondere der Internationale Währungsfonds (IWF) darauf, bei den Rentenausgaben weiter zu kürzen.
Die griechische Regierung weist diese Forderung hartnäckig zurück. „Wir glauben, dass eine Senkung der Rentenausgaben um 1 % des Bruttoinlandsprodukts (1,8 Mrd. Euro pro Jahr) von derzeit 16 % am Bruttoinlandsprodukt erforderlich ist“, sagte der Chef-Ökonom des IWF Olivier Blanchard in einem Kommentar über den Gang der Verhandlungen.
Geltendes System gefährdet mittelfristige Fiskalziele
Den Berechnungen des IWF zufolge stellen Renten und Beamtengehälter rund 75 % aller primären Ausgaben der griechischen Regierung dar (d. h. aller Zahlungen vor Zinsen zur Bedienung der Staatschulden).
Bei den restlichen 25% der Staatsausgaben habe Griechenland in den vergangenen fünf Jahren bereits „bis ans Mark“ gespart, sagte der IWF. Die weiteren, immer noch nötigen Kürzungen seien nun nur bei Renten und/oder Gehältern möglich, fügte Blanchard hinzu. „Griechenland kann seine mittelfristigen Fiskalziele nicht ohne Reformen erreichen, insbesondere bei den Renten“, sagte IWF-Sprecher Gerry Rice auf der wöchentlichen Pressekonferenz der Organisation in Washington.
Der griechische Haushalt bezuschusst das Rentensystem mit Zahlungen, die jährlich 10 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ausmachen, stellte Rice fest. Das sei weit höher als die durchschnittlichen 2,5 % am BIP, mit denen die Renten in der übrigen Eurozone vom Staat finanziert werden.
„Die Standardrente in Griechenland ist fast genauso hoch wie in Deutschland, und Arbeitnehmer gehen in Griechenland fast sechs Jahre früher in Rente als in Deutschland“, fügte Rice hinzu.
Athener Sicht auf die Rentenproblematik
Die griechische Seite bestritt die meisten Angaben des IWF. Einem inoffiziellen Antwortpapier der Regierung zufolge, bezuschusst der griechische Haushalt die Renten mit lediglich 4,45 % des BIP. Die restlichen 4,55 % seien Teil der verfassungsmäßig vorgeschriebenen trilateralen Finanzierung des Rentensystems (Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Staat). (Griechenland Zeitung / dc)
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Unser Foto (© Eurokinissi) zeigt Rentner am Rande einer Protestkundgebung am 20. Mai vor dem Gesundheitsministerium in Athen.