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„Last-Minute“-Entscheidungen für Wahlrecht in Griechenland

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In den letzten Tagen hat die griechische Regierung Veränderungen des Wahlrechtes angesichts der bevorstehenden Kommunal- und Europawahlen in die Wege geleitet. Dagegen gibt es zahlreiche Proteste, vor allem aus den Reihen der Opposition. Zwei „Last-Minute“ Veränderungen anlässlich der bevorstehenden Kommunal- und Europawahlen im Mai hat die Regierung seit Freitag angekündigt. Zum einen sollen die Europaparlamentarier nicht wie bisher über die Wahllisten, sondern mit Direkt-Kreuzen gewählt werden. Die Anzahl der Kandidaten wird von bisher 21 auf 42 gleich verdoppelt.
42 gleich verdoppelt. Sie werden zudem in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. Seit 1984, als sich die Griechen zum ersten Mal an den Europawahlen beteiligt hatten, konnte der jeweilige Parteichef über die Reihenfolge seiner Kandidaten nach eigenem Ermessen entscheiden. Über die jüngstem Veränderungen einigten sich am Samstag Ministerpräsident Antonis Samaras aus den Reihen der Nea Dimokratia (ND) und sein Vizeregierungschef Evangelos Venizelos von der sozialistischen PASOK.

Strategieumtausch
In den kommenden Tagen soll eine entsprechende Gesetzesnovelle dem Parlament überreicht werden. Bei der Abstimmung ist eine Mehrheit von 151 der 300 Sitze notwendig. Die Entscheidung der Regierungspartner hat für Furore aus den Reihen der Oppositionsparteien gesorgt. Sie hatten sich auf Strategien vorbereitet, die auf dem alten System basieren und müssen sich nun kurzfristig umstellen. Die Bürger werden nun dazu aufgefordert, den bevorzugten Kandidaten direkt ins Europaparlament zu schicken. Genau das dürfte den beiden Regierungsparteien ND und PASOK einen wichtigen Vorteil bescheren: Ihre Kandidaten sind bei den Bürgern bekannter als jene, die kleinere Parteien vertreten. ND und PASOK haben in den letzten vier Jahrzehnten fast ununterbrochen das Land regiert, indem sie sich bei den Regierungsgeschäften abwechselten. Die heute größte Oppositionspartei SYRIZA musste bis zum Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise jedes Mal um den Einzug ins griechische Parlament bangen (die Hürde dafür liegt bei 3 % der Wählerstimmen). Die Kandidaten von SYRIZA sind aus diesem Grund zum großen Teil bei der Bevölkerung sowie bei den Medien eher unbekannt, was nach dem neuen Wahlgesetz ein bedeutendes Manko wäre. Das Bündnis der Radikalen Linken SYRIZA spricht in diesem Zusammenhang von einem „hoffnungslosen Versuch, der bevorstehenden Niederlage zu entkommen“.

Ausländer dürfen nicht wählen
Die Kritik an der Entscheidungen der Regierung angesichts der bevorstehenden Doppelwahlen erstreckt sich noch auf weitere Punkte. Das Innenministerium hat in den vergangenen Tagen dem Parlament eine Gesetzesänderung vorgelegt, worin vorgesehen ist, dass in Griechenland lebende Ausländer, die keine griechische Staatsbürgerschaft haben, bei den Kommunalwahlen kein Wahlrecht mehr haben. Dazu zählen auch Bürger aus Mitgliedsländern der Europäischen Freihandelsassoziation, wie etwa Irland, Lichtenstein, die Schweiz und Norwegen. Die Gesetzesnovelle wird am morgigen Dienstag, dem 11. Februar, im Parlament erörtert. Das bis heute gültige Gesetz stammt noch aus der Regierungszeit des PASOK-Politikers Jorgos Papandreou (Oktober 2009 bis November 2011). Er meldete sich jetzt zu Wort und sprach von einem „Schlag gegen den Reformgeist, gegen die Demokratie, gegen die politischen Rechte sowie die Menschenrechte“. Solche Entscheidungen und Verhaltensweisen würden das Land an „Wahrnehmungen und Eistellungen binden, die uns in die Krise geführt haben“. Zudem würden dadurch die nationalen Bemühen zur Bewältigung der Krise untergraben.
Das Linksbündnis SYRIZA sprach seinerseits von einer „rechtsextremen Agenda der Regierung Samaras“. Aus den Reihen der Demokratischen Linken (DIMAR) hieß es: „Die Migranten, die in unserem Land legal leben und arbeiten, können nicht als Bürger zweiter Klasse behandelt werden“. Die Regierung und das Innenministerium argumentiert damit, dass der Staatsrat im Februar 2013 die Teilnahme von Wählern an den Kommunalwahlen, die über keine griechische Staatsbürgerschaft verfügen, als Verfassungswidrig eingestuft hatte. (Griechenland Zeitung / eh)

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