Kinder mit vielen Geschwistern werden in Griechenland keine
Extra-Vorzüge mehr genießen, was den Zugang zu Hochschulen und
Universitäten betrifft. Angeboten werden auch im kommenden Jahr
rund 70.000 Studienplätze in ganz Griechenland.Die bevorzugte
Behandlungen von Studienbewerbern, die aus kinderreichen Familien
stammen, soll abgeschafft werden. Das hat ein höheres Gericht in
Griechenland in dieser Woche in zwei separaten Sitzungen mit zwei
unterschiedlichen Vorsitzenden beschlossen.
n Vorsitzenden
beschlossen. Zwei Gesetze aus den Jahren 2011 und 2012 sahen vor,
dass für Bewerber aus kinderreichen Familien Studienplätze an
griechischen Universitäten freigehalten werden mussten. Von diesen
Plätzen wurden andere Bewerber automatisch ausgegrenzt. Allerdings
stellte Bildungsminister Konstantinos Arvanitopolous fest, dass
kinderreiche Familien weiterhin unterstützt würden. Es dürfe nicht
sein, dass Kindern aus solchen Familien im Rahmen der Finanz- und
Wirtschaftskrise das Recht auf Bildung verweigert werde.
Was das Studienjahr 2014/2015 betrifft, so wird die Anzahl der Studienplätze mit ca. 70.000 etwa gleich sein wie im laufenden Jahr. Leicht beschnitten werden sollen Plätze an juristischen und philosophischen Fakultäten. Dafür sollen mehr Plätze für mathematische und physikalische Richtungen zur Verfügung gestellt werden.
Unterdessen haben die Behörden am Dienstag entschieden, dass ein Schüler albanischer Herkunft, der in der mittelgriechischen Stadt Larissa eine Schule besuchte, das laufende Schuljahr nicht beenden darf, weil er über keine gültige Aufenthaltsgenehmigung verfügt. Der betreffende Schüler ist bereits 25 Jahre alt und wurde von seinen Lehrern als guter Schüler beschrieben. (Griechenland Zeitung / eh)
Was das Studienjahr 2014/2015 betrifft, so wird die Anzahl der Studienplätze mit ca. 70.000 etwa gleich sein wie im laufenden Jahr. Leicht beschnitten werden sollen Plätze an juristischen und philosophischen Fakultäten. Dafür sollen mehr Plätze für mathematische und physikalische Richtungen zur Verfügung gestellt werden.
Unterdessen haben die Behörden am Dienstag entschieden, dass ein Schüler albanischer Herkunft, der in der mittelgriechischen Stadt Larissa eine Schule besuchte, das laufende Schuljahr nicht beenden darf, weil er über keine gültige Aufenthaltsgenehmigung verfügt. Der betreffende Schüler ist bereits 25 Jahre alt und wurde von seinen Lehrern als guter Schüler beschrieben. (Griechenland Zeitung / eh)