Griechenland / Athen. Die V. Kammer des Staatsrates, des höchsten
Verwaltungsgerichtes Griechenlands, hat ein vorläufiges generelles
Jagdverbot ausgesprochen. Dadurch wurde ein Ministerbeschluss vom
August vorübergehend ausgesetzt, worin die Dauer der Jagdsaison
(bis 28. Februar), die zu bejagenden Arten, die höchste Zahl der
zulässigen Beutetiere pro Jäger usw.
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festgelegt sind. Das Jagdverbot gilt bis zur Veröffentlichung des
abschließenden Urteils der Kammer in einem Prozess, den der
Tierschutz- und Ökologieverband Griechenlands angestrengt hatte.
Der Verband fordert eine völlige Aufhebung des Ministerbeschlusses.
Das endgültige Urteil wird Anfang des neuen Jahres erwartet.
(GZkr)