Eine Reihe von Maßnahmen, die das Geburtsurkundengesetz betreffen,
schlug gestern der Ombudsmann vor. In erster Linie sollen damit
Probleme, die sich aus diesem Gesetz für Immigranten ergeben,
eingedämmt werden. Der Ombudsmann bezog sich in seiner Eigenschaft
als Vermittler zwischen öffentlicher Verwaltung und privater
Einzelpersonen auf mehrere Beschwerden von Migranten, in denen
Probleme mit dem Bildungs- und Sozialversicherungssystem
aufgelistet wurden. Diese resultieren aus dem geltenden Recht, nach
dem die Ausstellung einer Geburtsurkunde lediglich griechischen
Bürgern zusteht, die in einer kommunalen Wählerliste aufgeführt
sind. Der Ombudsmann forderte die Behörden auf, auch andere
Dokumente, die eine Geburt in Griechenland beweisen, zu
akzeptieren.
en. Außerdem schlug er die Einführung eines vergleichbaren
Verzeichnisses für Nicht-Griechen vor. Ziel müsse eine
Gesetzesänderung sein, damit in Zukunft alle in Griechenland
geborenen Kinder mit Geburtsurkunden ausgestattet werden
können.