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Eine Reihe von Maßnahmen, die das Geburtsurkundengesetz betreffen, schlug gestern der Ombudsmann vor. In erster Linie sollen damit Probleme, die sich aus diesem Gesetz für Immigranten ergeben, eingedämmt werden. Der Ombudsmann bezog sich in seiner Eigenschaft als Vermittler zwischen öffentlicher Verwaltung und privater Einzelpersonen auf mehrere Beschwerden von Migranten, in denen Probleme mit dem Bildungs- und Sozialversicherungssystem aufgelistet wurden. Diese resultieren aus dem geltenden Recht, nach dem die Ausstellung einer Geburtsurkunde lediglich griechischen Bürgern zusteht, die in einer kommunalen Wählerliste aufgeführt sind. Der Ombudsmann forderte die Behörden auf, auch andere Dokumente, die eine Geburt in Griechenland beweisen, zu akzeptieren.
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