Griechenland / Athen. Deutsches Staatseigentum in Griechenland darf
für Entschädigungszahlungen für die Angehörigen von Opfern der
Naziverbrechen während des II. Weltkrieges nicht konfisziert
werden. Dies geht aus einer Entscheidung der Vollversammlung des
Staatsrates, des obersten griechischen Revisionsgerichtes, hervor.
Der Staatsrat betrachtet sich demnach nicht als befugt, eine
Entscheidung des Justizministers in dieser Frage zu revidieren.
Konkret handelt es sich um die Weigerung des Justizministers, einer
Enteignung des Athener Goethe-Instituts zuzustimmen. Beantragt
worden war die Versteigerung des Instituts von 260 Verwandten der
Opfer des Massakers von Distomo, das SS-Truppen im Jahre 1944
begangen hatten. Von griechischen Gerichten war den Klägern das
Recht auf Entschädigung bereits zuerkannt worden.