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Griechenland / Athen. Deutsches Staatseigentum in Griechenland darf für Entschädigungszahlungen für die Angehörigen von Opfern der Naziverbrechen während des II. Weltkrieges nicht konfisziert werden. Dies geht aus einer Entscheidung der Vollversammlung des Staatsrates, des obersten griechischen Revisionsgerichtes, hervor. Der Staatsrat betrachtet sich demnach nicht als befugt, eine Entscheidung des Justizministers in dieser Frage zu revidieren.
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