Dienstag, 12. Dezember 2006 02:00
Staatsrat enttäuscht Verwandte der Opfer von Distomo
Griechenland / Athen. Deutsches Staatseigentum in Griechenland darf
für Entschädigungszahlungen für die Angehörigen von Opfern der
Naziverbrechen während des II. Weltkrieges nicht konfisziert
werden. Dies geht aus einer Entscheidung der Vollversammlung des
Staatsrates, des obersten griechischen Revisionsgerichtes, hervor.
Der Staatsrat betrachtet sich demnach nicht als befugt, eine
Entscheidung des Justizministers in dieser Frage zu revidieren.
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