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Staatsrat enttäuscht Verwandte der Opfer von Distomo

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Griechenland / Athen. Deutsches Staatseigentum in Griechenland darf für Entschädigungszahlungen für die Angehörigen von Opfern der Naziverbrechen während des II. Weltkrieges nicht konfisziert werden. Dies geht aus einer Entscheidung der Vollversammlung des Staatsrates, des obersten griechischen Revisionsgerichtes, hervor. Der Staatsrat betrachtet sich demnach nicht als befugt, eine Entscheidung des Justizministers in dieser Frage zu revidieren.
Konkret handelt es sich um die Weigerung des Justizministers, einer Enteignung des Athener Goethe-Instituts zuzustimmen. Beantragt worden war die Versteigerung des Instituts von 260 Verwandten der Opfer des Massakers von Distomo, das SS-Truppen im Jahre 1944 begangen hatten. Von griechischen Gerichten war den Klägern das Recht auf Entschädigung bereits zuerkannt worden.
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