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Das Mitführen von Schneeketten im Winter ist in Hellas nicht Pflicht

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Foto (© Eurokinissi) Foto (© Eurokinissi)

Das Wetter erinnert zwar noch nicht an den Winter, aber vor wenigen Tagen entbrannte eine kleine Diskussion darüber, ob man von Oktober bis April in Hellas verpflichtend Schneeketten bzw. generell Ausrüstung für den Winter im Fahrzeug mitführen muss.

Das Transportministerium stellte nun klar, dass man „Anti-Rutsch-Ausrüstung“ (Schneeketten, Schneesocken, Spikes) nur dann dabei haben müsse, wenn zuvor entsprechende Anweisungen der zuständigen Behörden ergangen seien – von der Polizei beispielsweise oder vom Generalsekretariat für Zivilschutz. Artikel 52 der Straßenverkehrsordnung würde diese nur vorsehen, wenn die Wetterbedingungen dies erforderten. Bei Mietfahrzeugen gilt Folgendes: Wenn der Mieter in seinem Mietantrag eine Winterausrüstung fordert, müsse die Mietfirma diese zur Verfügung stellen, sonst nicht. In jedem Fall sollten Fahrzeuglenker und -lenkerinnen mit dem Anbringen von Schneeketten vertraut sein, so das Ministerium. Vorgeschrieben sei dies ohnedies bei den Führerscheinprüfungen. (GZrs)

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